Ab und zu wird mir die Frage gestellt, warum ein monatlicher Festpreis gezahlt werden muss, obwohl in manchen Monaten durch Krankheiten, Feiertage, Ferien oder andere Ausfälle nicht jede Woche Unterricht stattfinden kann.
Zur Beantwortung der Frage möchte ich erklären, dass dieser Festpreis nicht die Summe meines Unterrichtshonorars von (in der Regel) vier stattfindenen Einheiten ist, sondern ein kalkulierter montlicher Abschlag, mit dem ich pro Schüler pro Monat im wahrsten Sinne des Wortes "rechnen" muss, damit für mich die Tätigkeit als Lehrer auf hauptberuflicher und selbstständiger Basis machbar ist; unabhängig von Grippewellen, Klassenfahrten, Urlaubszeiten, etc.
Zur Erläuterung möchte ich eine Aufstellung der Faktoren geben, die auf meiner Seite neben dem tatsächlichen Unterrichtshonorar in den Preis für eine einzelne Einheit einkalkuliert werden müssen:
Würde ich den Unterricht nach tatsächlichen, einzelnen Unterrichtsstunden inklusive des aufgeführten Arbeits-, Sach- und Kostenaufwandes abrechnen, läge der Preis in einem Monat mit vier tatsächlich stattfindenden Einheiten deutlich über dem Betrag des Monatsfestpreises.
Da es auf der anderen Seite ohne Frage auch mal zu Ausfällen durch Krankheiten, Feiertage, Urlaubszeiten oder terminliche Überschneidungen kommt, habe ich mich an dem für Musikschulen üblichen Zahlungsmodell orientiert und sämtliche Kosten inklusive aller Faktoren und etwaiger Ausfälle auf einen gleichbleibenden Durchschnittspreis pro Monat verteilt.